Fachgebiete

Erb- und Verlassenschaftsrecht, internationale Nachlassfälle, Nachlassplanung

Der Schwerpunkt meiner Beratungspraxis liegt im Erbrecht. Ich vertrete in- und ausländische Klienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche (als Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer oder Gläubiger) in (meist strittigen) Erbfällen sowie bei der Ausfolgung inländischen Vermögens. Machen Sie sich meine Berufserfahrung als geprüfter Notariatssubstitut und meine guten Kontakte zu den im Gerichtskommissariat tätigen Notaren zu nutze.

Besteht keine Einigkeit über die Auslegung einer letztwilligen Verfügung oder die Rechtslage, so ist die Beiziehung anwaltlicher Unterstützung unabdingbar, um einerseits zustehende Rechte zu sichern und andererseits ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Ich berate Sie auch bei der rechtssicheren und steueroptimalen Gestaltung angestrebter gütlicher Lösungen (Erbteilungsübereinkommen, Abfindungsvereinbarungen etc).

Ich bin im In- und Ausland (USA, New York) zugelassener Anwalt und in der Bearbeitung internationaler Erbfälle erfahren. Soweit opportun, kann ich entweder Ihre Vertretung vor ausländischen Gerichten übernehmen oder auf ein verlässliches Netzwerk von Kooperationspartnern zurückgreifen.

Vorausschauende Nachlassplanung dient der Streitprophylaxe. Die Lebens- und Familienentwürfe sind vielfältiger geworden. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung heiratet öfter als ein Mal, ist geschieden oder entscheidet sich für die Partnerschaftsform einer Lebensgemeinschaft. Auch tragen immer mehr Eltern Verantwortung für eigene Kinder und Stiefkinder aus früheren Beziehungen. Der gesellschaftliche Wandel stellt an die Nachlassplanung höhere Anforderungen.  Ich unterstütze Sie beim Aufsetzen Ihres Testamentes ebenso wie bei allen sonstigen zur Umsetzung Ihrer Vorstellungen angezeigten Begleitmaßnahmen (Errichtung von Kauf- und Schenkungsverträgen, Schenkungen auf den Todesfall, Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten etc). Wer professionelle Hilfe in dieser Phase scheut, spart am falschen Platz. Anfechtungen und gerichtliche Auseinandersetzungen nach dem Tod können die Erfüllung Ihres letzten Willens frustrieren und die Ergebnisse lebenslanger wirtschaftlicher Aufbauarbeit vernichten.

Nachfolgeregelungen für Familienunternehmen erfordern Fachkunde und besondere Sensibilität für die Familienkultur. Ich verfüge über die notwendige wirtschaftsrechtliche Kompetenz und Verständnis für die unternehmerische Sicht. Die optimale Strukturierung der Übergabe Ihres Betriebes an den in Aussicht genommenen Nachfolger können Sie mir getrost anvertrauen. Nützen sie meine Erfahrung in der Bearbeitung grenzüberschreitender Erbschaftsangelegenheiten, wenn es bei der Vermögensnachfolgeplanung internationale Aspekte zu berücksichtigen gilt (Vermögen im Ausland, Wohnsitze in mehreren Staaten, Doppelstaatsbürgerschaft etc).

Durch eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sichern Sie sich das Recht zur Selbstbestimmung im hohen Alter. Ich erkläre Ihnen die Bedeutung dieser Instrumente und helfe Ihnen bei der Formulierung und Errichtung.

Privatstiftungsrecht

Die Privatstiftung hat sich in Österreich als Instrument zur Sicherung des stabilen Fortbestandes von Familienunternehmen und Industriebeteiligungen bewährt. Sie kann sowohl der Versorgung der Familie als auch der Erfüllung gemeinnütziger Zwecke dienen.

Wer stiftet gibt sein Vermögen aus der Hand. Der Stiftungsakt will wohlüberlegt sein. Das Gründen von Privatstiftungen ist Maßarbeit. Ich erforsche die Motive und Absichten, die Sie mit der Gründung einer Stiftung verfolgen, und werde passende Vorschläge für die Stiftungserklärung ausarbeiten. Angestrebte Gestaltungen (Änderungs- und Widerrufsvorbehalt, Einfluss auf die Bestellung und Politik des Stiftungsvorstandes etc) und damit verbundene rechtliche Fallstricke (Zugriffsmöglichkeit für Gläubiger und Pflichtteilsberechtigte, fragliche Durchsetzbarkeit der Regelungen etc) gilt es mit Umsicht abzuwägen und auszuloten.

Aufgrund der besonderen Umstände des Falles kann eine Stiftungs- oder Treuhandkonstruktion nach ausländischem Recht (liechtensteinische Stiftung, common law-trust) Ihren Wünschen eher entsprechen. Ich werde das berücksichtigen und im Rahmen meiner Expertise Günstigkeitsvergleiche anstellen.

Nach dem schrittweisen Abtreten der „ersten Stiftergeneration“ rücken immer öfter Fälle der Missachtung der Rechte von Begünstigten sowie von Interessenkonflikten in das Visier der Justiz. Umgekehrt müssen sich Stiftungsvorstände häufig mit ungerechtfertigten Vorwürfen auseinandersetzen. Auch Differenzen zwischen Organen der Stiftung können auftreten und Beratungsbedarf schaffen. Ich helfe Ihnen bei der rechtlichen Einschätzung der strittigen Rechtsposition und ihrer Verteidigung.

Wenn Sie als Ehegatte/eingetragener Partner oder Kind des Stifters einer Familienstiftung gegenüberstehen, helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung der erb- und familienrechtlichen Ansprüche.

Forderungsbetreibung

Ich kooperiere mit Progress West, einem der führenden Inkassodienstleister in Österreich (www.progresswest.at). Ein eingespieltes und erfahrenes Team nimmt sich – zu wirtschaftlich vernünftigen Sonderkonditionen - der Betreibung Ihrer fälligen Forderungen an. 

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Namhafte österreichische Unternehmen sowie wohlhabende Privatpersonen werden von mir laufend in folgenden Belangen beraten und vertreten:

• Arbeitsrecht
• Personengesellschafts-, AG- und GmbH-Recht
• M&A (Private Equity)
• Prozessführung (einschließlich Schiedsverfahren)
• Insolvenzrecht
• Kapitalmarktrecht (Anlegerschutz)